Was beinhaltet das Hausgeld?
Das Hausgeld beinhaltet die folgenden für eine Eigentumswohnung anfallenden Kosten:
- Betriebskosten wie Abfallentsorgung, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung , Reinigungskosten, Kosten für den Hausmeister, Heizkosten
- Verwaltungskosten
- eine Instandhaltungsrücklage (für etwaige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten)
Die Betriebskosten umfassen alle Kosten, die durch die gemeinschaftliche Nutzung des Eigentums entstehen.
Wie wird Hausgeld ermittelt?
Der Hausverwalter berechnet das Hausgeld für die Wohnung und die Instandhaltungsrücklage. Im Rahmen eines Wirtschaftsplans stellt er Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr zusammen. Dabei berücksichtigt der Verwalter in Bezug auf die Instandhaltungsrücklage, welche Modernisierungen und Instandsetzungen in den kommenden Jahren anstehen. Auf der Eigentümerversammlung stimmen alle Eigentümer der Immobilie über den Wirtschaftsplan ab. Mit einer einfachen Mehrheit wird das Hausgeld in der Eigentümerversammlung beschlossen.
Welche Kosten entfallen auf den jeweiligen Wohnungseigentümer?
Üblicherweise verteilen sich das Hausgeld für eine Wohnung und die Instandhaltungsrücklage im Verhältnis der Miteigentumsanteile (siehe Wohnungseigentumsgesetz §16 Absatz 2). Die Teilungserklärung informiert darüber, welcher Eigentumsanteil auf die jeweilige Wohnung entfällt. In der Regel werden die Miteigentumsanteile als Bruchteil des gesamten Eigentums angegeben. Ein anderer Verteilerschlüssel gilt üblicherweise bei Verbrauchskosten wie den Heizkosten oder den Warmwasserkosten. Betreibt die Eigentümergemeinschaft eine gemeinsame Heizungsanlage, erfolgt die Heizkostenabrechnung auf Basis der Heizkostenverordnung. Gemeinsam legen die Eigentümer die Verteilerschlüssel für das gemeinschaftliche Eigentum fest. Ist eine Wohnung nicht vermietet und steht leer, hat der Eigentümer das monatliche Hausgeld für seine Eigentumswohnung ebenfalls zu zahlen. Jeder Eigentümer erhält vom Verwalter einen Einzelwirtschaftsplan, aus dem sich für seine Eigentumswohnung die Kosten für das kommende Jahr ergeben.
Wie unterscheiden sich Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung?
Während der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Kosten für das Wirtschaftsjahr beinhaltet, gibt die Jahresabrechnung Aufschluss über die endgültige Hausgeldabrechnung. Der Verwalter vergleicht die tatsächlich für die Eigentumswohnung angefallenen Kosten mit den geplanten Ausgaben für die jeweilige Wohneinheit. Haben Sie als Eigentümer jeden Monat zu wenig Hausgeld für ihre Wohnung gezahlt, ergibt sich eine Nachzahlung. Eigentümer, die zu viel Hausgeld entrichtet haben, erhalten Ihr Guthaben zurück. Als Vermieter legen Sie nun die Betriebskosten auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs auf Ihren Mieter um. Dabei dürfen Sie nur die für die Eigentumswohnung umlagefähigen Kosten (siehe oben) berücksichtigen.